Eine Apostille wird immer dann eingeholt, wenn die Übersetzung des Dokuments in einem Land des Haager Übereinkommens rechtsgültig sein muss. Institutionen, Agenturen, in- und ausländische Behörden verlangen als Voraussetzung, dass die Übersetzung der ihnen vorgelegten Dokumente von einem amtlich zugelassenen Übersetzungsbüro angefertigt wird, die die Richtigkeit und die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Ausgangsdokument garantiert.
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