Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die in einem Authentifizierungsverfahren von einem im Handelsregister eingetragenen Übersetzungsbüro beurkundet und anschließend von einem Notar und zuletzt vom Gericht und der kantonalen Geschäftsstelle zur Legalisierung oder einer Apostille freigegeben wurde.

Zielsetzung ist es, der einfachen Übersetzung einen rechtlichen Geltungswert zu verleihen. Nach der notariellen Beglaubigung kann die Übersetzung ausländischen oder nationalen Einrichtungen und Behörden vorgelegt werden, da sie einen rechtlichen und institutionellen Status hat.