Für amtliche Dokumente, die für den Kanton Tessin bestimmt sind, ist die Beglaubigung durch unser Übersetzungsbüro in der Regel ausreichend. Über die Grenzen unseres Kantons hinaus ist zusätzlich eine notarielle Beglaubigung erforderlich, während für Dokumente, die ins Ausland gehen, ist je nach Bestimmungsland, eine Apostille oder eine Legalisation unerlässlich. Apostillen und Legalisierungen werden von der Staatskanzlei in Bellinzona ausgestellt.