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Kurze Fragen, konkrete Antworten.
Selbstverständlich. In den meisten Fällen reicht ein guter Scan des zu übersetzenden und zu beglaubigenden Dokuments aus. Ein Scan von schlechter Qualität, der keine genaue Berechnung des Textumfangs ermöglicht, verursacht jedoch zusätzliche Kosten.
Kostenvoranschläge können durch Ausfüllen des Anfrageformulars oder durch Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitern unter traduzioni@reistlingue.ch angefragt werden, wobei die zu übersetzenden Texte beizufügen sind. Gemäß Ihren Wünschen erhalten Sie in Kürze per E-Mail ein detailliertes Angebot mit den entsprechenden Kosten, dem Zeitaufwand und der Ausführungsart.
Die zu übersetzenden Texte müssen in elektronischem Format (Word-, Excel-, PowerPoint-, PDF-Dateien) per E-Mail an traduzioni@reistlingue.ch oder als Anhang zum Angebotsanfrageformular geschickt werden. Falls erforderlich, können Sie uns Unterlagen in Papierform per Post oder Kurierdienst zukommen lassen:
Reistlingue Sagl
Via Giacometti 1
6900 Lugano
Reistlingue arbeitet nur mit Muttersprachlern zusammen; d.h., unsere Mitarbeiter übersetzen jeweils nur in ihrer eigenen Muttersprache. Sie wurden alle mit größter Sorgfalt auf der Grundlage ihrer Berufserfahrung und ihres Fachwissens für die verschiedenen Fachgebiete ausgewählt, je nachdem, um welche Art von Übersetzungen es sich handelt: technische, juristische, wissenschaftliche, medizinisch, usw.
Die von Reistlingue verwendete Maßeinheit ist die Anzahl der Wörter. Die Kosten für eine Übersetzung hängen jedoch von der gewünschten Zielsprache, dem Schwierigkeitsgrad der Übersetzung des zu bearbeitenden Dokuments, den Wiederholungen im Text, der Dringlichkeit für den Kunden usw. ab.
Für Texte, die viel Layout- und grafische Bearbeitung erfordern, kann ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis erhoben werden.
Unsere Mitarbeiter werden das zu übersetzende Material sorgfältig analysieren und Ihnen ein kostenloses Angebot zukommen lassen.
Selbstverständlich ist das möglich. Wir nehmen auch kleine Aufträge an. Aufgrund der Arbeitsanforderungen beträgt das Mindesthonorar für einen Übersetzungsauftrag jedoch 60 CHF + MwSt.
Hierfür benötigen Sie einen Korrekturlesedienst. Einer unserer Übersetzer wird den Text lesen und eventuell korrigieren. Sofern die Übersetzung von guter Qualität ist, sind die Kosten für das Korrekturlesen geringer als die Kosten für die Übersetzung. In einigen Fällen wird Ihnen jedoch eine neue Übersetzung angeboten.
Auf Wunsch können wir die Übersetzung natürlich mit einem zusätzlichen Grafikservice bearbeiten.
Wenn Sie ein Kunde sind, der konstante Arbeitszyklen über einen längeren Zeitraum hinweg anstrebt, würden wir gerne mit Ihnen Preise, Zahlungsmodalitäten und Arbeitsvereinbarungen unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Anforderungen besprechen. Reistlingue freut sich darauf und schätzt sich glücklich, Ihr Geschäftspartner zu sein!
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die in einem Authentifizierungsverfahren von einem im Handelsregister eingetragenen Übersetzungsbüro beurkundet und anschließend von einem Notar und zuletzt vom Gericht und der kantonalen Geschäftsstelle zur Legalisierung oder einer Apostille freigegeben wurde.
Zielsetzung ist es, der einfachen Übersetzung einen rechtlichen Geltungswert zu verleihen. Nach der notariellen Beglaubigung kann die Übersetzung ausländischen oder nationalen Einrichtungen und Behörden vorgelegt werden, da sie einen rechtlichen und institutionellen Status hat.
Eine Apostille wird immer dann eingeholt, wenn die Übersetzung des Dokuments in einem Land des Haager Übereinkommens rechtsgültig sein muss. Institutionen, Agenturen, in- und ausländische Behörden verlangen als Voraussetzung, dass die Übersetzung der ihnen vorgelegten Dokumente von einem amtlich zugelassenen Übersetzungsbüro angefertigt wird, die die Richtigkeit und die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Ausgangsdokument garantiert.
Aus denselben Gründen wie oben beschrieben, mit dem Unterschied, dass die Legalisierung für die Länder vorgesehen ist, die nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten sind.
Für amtliche Dokumente, die für den Kanton Tessin bestimmt sind, ist die Beglaubigung durch unser Übersetzungsbüro in der Regel ausreichend. Über die Grenzen unseres Kantons hinaus ist zusätzlich eine notarielle Beglaubigung erforderlich, während für Dokumente, die ins Ausland gehen, ist je nach Bestimmungsland, eine Apostille oder eine Legalisation unerlässlich. Apostillen und Legalisierungen werden von der Staatskanzlei in Bellinzona ausgestellt.
Unser Team organisiert den gesamten Prozess zur Beschaffung der erforderlichen Stempel. Dieser Vorgang kann zwischen 1 und 3 Arbeitstagen dauern.
Für das Übersetzungs- und Beglaubigungsverfahren muss das Dokument nicht das Original sein. Sobald die notariell beglaubigte Übersetzung vorliegt, obliegt es dem Kunden, das Originaldokument unserer Übersetzung beizufügen.
Selbstverständlich. In den meisten Fällen reicht ein guter Scan des zu übersetzenden und zu beglaubigenden Dokuments aus. Ein Scan von schlechter Qualität, der keine genaue Berechnung des Textumfangs ermöglicht, verursacht jedoch zusätzliche Kosten.
Nein, eine beglaubigte Übersetzung hat keine Gültigkeitsdauer; nur im Falle, dass das übersetzte Ausgangsdokument selbst eine genaue Ablauffrist hat (z. B. 3 Monate nach der Ausstellung), besteht eine solche Einschränkung.
Das Simultandolmetschen ist eine Technik, die es mit Lautsprechern und Kopfhörern ermöglicht, die Rede des Referenten simultan zu dolmetschen, d.h. ohne abwarten zu müssen, bis der Referent jeden Satz beendet hat.
Diese Form des Dolmetschens besteht darin, dass die mündliche Übersetzung erst dann erfolgt, wenn der Referent seine Rede oder einen Teil seiner Rede beendet hat. Es ist die einfachste Art des Dolmetschens und eignet sich besonders dann, wenn eine mündliche Übersetzung für eine einzelne Person oder eine kleine Gruppe von Ausländern erforderlich ist.
Das Flüsterdolmetschen ist eine Variante des Simultandolmetschens: Der Dolmetscher flüstert dem Zuhörer die Übersetzung mit leiser Stimme zu. Wie das Konsekutivdolmetschen, hat diese Art des Dolmetschens den Vorteil, dass sie keine technische Ausrüstung oder Unterstützung benötigt, ist jedoch nur für eine sehr kleine Gruppe von Teilnehmern (ein bis maximal drei Personen) gedacht.
Wir benötigen lediglich eine kurze Beschreibung der Veranstaltung, die Sie organisieren müssen, damit wir Sie über die Art des Dolmetschens beraten können, die Ihren Bedürfnissen am besten entgegenkommt.
Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Schreiben Sie einfach an traduzioni@reistlingue.ch und füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website www.reistlingue.ch ausfüllen oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer + 41 91 911 55 40 an.
Selbstverständlich können Personen jeden Alters und kulturellen Hintergrunds an den Kursen für Fremdsprachen und Italienisch für Ausländer teilnehmen.
Das erste Treffen mit dem Lehrer findet während der ersten Unterrichtsstunde zu einem eventuellen Einstufungstests statt, sodass Sie den Kurs so individuell und optimal wie möglich gestalten können. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Lehrer nicht zurechtkommen, können Sie jederzeit um einen Wechsel bitten.
Die Kurse finden entweder in unserem Hauptsitz in Lugano, bei Ihnen zu Hause oder auch in Ihrer Firma statt.
Die Kurse finden entweder in unserem Hauptsitz in Lugano, bei Ihnen zu Hause oder auch in Ihrer Firma statt.
Die Dauer einer Unterrichtsstunde kann von mindestens 60 Minuten bis zu maximal 4 Stunden für vollständige Full Immersion Kurse variieren, je nach Programm, das Sie zusammen mit dem Lehrer festlegen.
Das hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z. B. von der für das individuelle Studium zur Verfügung stehenden Zeit, dem aktuellen Niveau und dem gesteckten Ziel und der Frequenz der Unterrichtsstunden.
Ja, für jede Sprache gibt es einen Intensivkurs, mit der Sie Ihre Ziele in kürzester Zeit erreichen können. Die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche und die Dauer des Unterrichts können Sie selbst bestimmen, wobei wir Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität bieten.
Diese können Sie gemeinsam mit Ihrem Lehrer nach Ihren und seinen Zeitplänen festlegen, bei Sie maximaler Flexibilität.
Ja, in manchen Fällen sogar bis 21.30 Uhr.
Auf keinen Fall, Sie können die Unterrichtsstunden wöchentlich entsprechend Ihrem Arbeitsplan vereinbaren.
Bei rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 24 Stunden im Voraus) haben Sie die Möglichkeit, diese nachzuholen. Erfolgt die Stornierung nicht mindestens 24 Stunden im Voraus, wird die Unterrichtsstunde als abgehalten gewertet.
Ja, nach Vereinbarung mit dem Lehrer.
Wir bieten sowohl Förderkurse als auch Nachhilfeunterricht für Schüler aller Altersgruppen an.
Die Gültigkeit der Angebote endet ein Jahr nach der Einschreibung.
INDIVIDUELLE BERATUNG UND ANGEBOTE
Um Ihre Anfrage entgegenzunehmen und Ihnen die am besten geeigneten Lösungen zur Verbesserung Ihres Projekts anzubieten zu können, stehen Ihnen unsere Berater jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.