Apostillen und Legalisierungen von Dokumenten
Übersetzung von beglaubigten öffentlichen Urkunden und Zertifikaten.
Ein fachkundiger Service für die Einreichung öffentlicher Urkunden im Ausland mit Beglaubigung der Dokumente seitens unserer Notare.
Authentifizierungen für das Ausland
Viele Staaten sind dem Vertrag beigetreten, der die Beglaubigung öffentlicher Urkunden für das Ausland vereinfacht: Bei der grenzüberschreitenden Verwendung muss der Ursprung des Dokuments beglaubigt werden.
Unsere Notare kümmern sich um die Beglaubigung unserer Unterschriften, während wir in direktem Kontakt mit der Staatskanzlei von Bellinzona Apostillen für Übersetzungen und Beglaubigungen einholen können.
Beglaubigte Übersetzungen
Die übersetzten Dokumente werden dem Kunden nach einem strengen, sachgerechten und transparenten Verfahren zugestellt, ein System, das sich im Laufe der Jahre sehr bewährt hat.
Unsere Unterschrift wird von allen öffentlichen Ämtern des Kantons Tessin anerkannt und genehmigt, was es uns wiederum ermöglicht, die Übersetzungen zügig und mit geringstem Aufwand beglaubigen zu lassen.
Die richtige Lösung für jede Anforderung
Sollte eine Apostille nicht ausreichen, kann man auf konsularische oder diplomatische Legalisierungen im Bestimmungsland zurückgreifen.
Auch hier erkennt man an der Signatur die Qualitätsarbeit des Beamten, der das Dokument unterzeichnet hat, sowie die Echtheit von Stempel und Unterschrift.
Dieser umfassender Service bietet Übersetzungen öffentlich- rechtlicher Urkunden an, die für das Ausland bestimmt sind.